Mitgliedschaft
Der SGV bietet jede Menge Vorteile:
– Viele tausend Wanderungen, Radwanderungen,
Naturerlebnisse und sonstige Freizeit-Angebote
– Organisierte Wander- und Radwanderurlaube
– Einkaufsvorteile im SGV-Shop
– 4x pro Jahr kostenloser Bezug des SGV-Magazins
„Kreuz & Quer“
– 43.000 km Wanderwege,
die Jahr für Jahr neu markiert werden
– Einkehr- und Übernachtungsmöglichkeiten
in über 80 SGV-Heimen und -Hütten
– Haftpflicht- und Unfallversicherung
bei Veranstaltungen des SGV
– Nutzung der Angebote des SGV-Jugendhofes,
der SGV-Wanderakademie NRW
und des SGV-Naturschutzzentrums
– Bundesweite Vorteilsangebote durch die Mitgliedskarte
Jahresbeitrag und Antrag auf Mitgliedschaft
Der Jahresbeitrag beträgt für
Einzelmitglieder 35,00 €
Familien- und Partner-Mitglieder 53,00 €
Neumitglieder über 18 Jahre zahlen zusätzlich eine Aufnahmegebühr von 10,00 €. Bei gleichzeitiger Anmeldung zahlen Ehepaare bzw. Partnermitglieder nur eine Aufnahmegebühr von 10,00 €.
Der Beitrag halbiert sich bei Anmeldung in der 2. Jahreshälfte.
Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind beitragsfrei,
wenn ein Elternteil Mitglied der SGV-Abteilung Düsseldorf ist.
Der Jahresbeitrag ist bis spätestens 31. März zu entrichten.
Empfänger: Sauerland. Gebirgsverein
IBAN: DE59 3601 0043 0071 0074 39
Austritte sind nur zum Jahresende möglich und dem Abteilungsvorsitzenden bis spätestens 30.09. schriftlich mitzuteilen. Der Mitgliedsausweis ist zum Abmeldetermin abzugeben.
Antrag auf Mitgliedschaft im SGV als pdf:
https://files.sgv-domains.de//downloads/duesseldorf/antrag_mitgliedschaft.pdf
Den ausgefüllten Aufnahmeantrag senden Sie bitte an:
Mail: wolfgang.hilberath@online.de
Gäste
Die SGV-Abteilung Düsseldorf bietet die Gelegenheit, an geführten Wanderungen teilzunehmen. Dafür wird ein Gästebeitrag in Höhe von € 5,00 pro Wanderung erhoben.
Der Gästebeitrag wird wie der Mitgliedsbeitrag für Anschaffungen und Veranstaltungen in unserer Abteilung verwendet und geht nicht an die ehrenamtlichen Wanderführer.
Bei der Entscheidung für eine Mitgliedschaft im SGV, wird der Gästebeitrag mit dem fälligen Beitrag für das aktuelle Jahr verrechnet.